Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Winzerhof Seiz GbR und Weinbau Reinhard Seiz

Inhaltsverzeichnis

1.Geltungsbereich2

2.Vertragsschluss2

3.Teilnahme an Veranstaltungen2

4.Durchführung der Veranstaltung, Änderung oder Absage3

5.Mitwirkungspflichten des Teilnehmers4

6.Reinigung, Beschädigung4

7.Haftung, Störung des Betriebs, Aufsichtspflicht, Ausschluss von Ansprüchen5

8.Gesundheits-, Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen6

9.Rücktritt und Kündigung6

10.Preise, Zahlungsarten, Fälligkeit7

11.Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand7

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die veranstaltungsbezogene gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt), ggf. vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, und der Winzerhof Seiz GbR bzw. Weinbau Reinhard Seiz (im Folgenden „Familie Seiz“ genannt).

(2) Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen aller Geschlechter.

(3) Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Familie Seiz stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

(4) Sofern zwischen dem Teilnehmer und der Familie Seiz im Einzelnen individuelle Vereinbarungen getroffen wurden, sind diese vorrangig gegenüber den AGB.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese in den AGBs der Familie Seiz nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Teilnehmers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform Im Sinne des § 126b BGB in seiner jeweils geltenden Fassung (z. B. Brief oder E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(2) Jegliche Darstellung der Veranstaltung auf der Webseite www.winzerhof-seiz.de ist kein verbindliches Angebot der Familie Seiz.

(3) Meldet sich der Teilnehmer online über die Webseite www.winzerhof-seiz.de oder über eine ausgewiesene Buchungsplattform zur Teilnahme an einer Veranstaltung an, erhält er hierüber eine Zusage mit Zahlungsaufforderung, sofern für die Veranstaltung noch Teilnehmerplätze vergeben werden können.

3. Teilnahme an Veranstaltungen

(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen der Familie Seiz bestimmt sich nach der dazugehörigen Leistungsbeschreibung auf der Webseite www.winzerhof-seiz.de. Darin ist auch die von dem Teilnehmer zu entrichtende Teilnahmegebühr festgesetzt.

(2) Der Teilnehmer wird das Entgelt, auf das von der Familie Seiz zu benennende Bankkonto überweisen, um die vereinbarte Teilnahmegebühr zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Befindet sich der Teilnehmer in Zahlungsverzug, behält sich die Familie Seiz das Recht vor, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern.

(4) Bei vom Teilnehmer gebuchten individuellen Gruppenveranstaltungen behält sich die Familie Seiz das Recht vor, dem Teilnehmer Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Teilnehmer schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

(5) Es ist der Familie Seiz gestattet, Bild- und Bewegtbildaufnahmen mit und ohne Ton zu Zwecken der Öffentlichkeits- und Pressearbeit sowie zu Werbezwecken - zur Bewerbung von diesem oder anderen ähnlichen Veranstaltungen - online wie offline, zeitlich und räumlich zu nutzen. Die Familie Seiz ist dabei insb. berechtigt, die Aufnahmen in folgenden Medien zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben:

- auf der Webseite der Familie Seiz,

- in den Social Media Kanälen der Familie Seiz,

- im Rahmen von Pressemitteilungen,

- auf Flyern, in Katalogen, auf Einladungskarten sowie auf Plakaten und in Werbeanzeigen,

- auf Online-Plattformen, auf denen die Familie Seiz präsent ist.

​​Eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht. Die Nutzung von Aufnahmen erfolgt entgeltfrei.

(6) Die Familie Seiz ist zur Bearbeitung und dem Retuschieren der Aufnahmen berechtigt, soweit hierdurch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Teilnehmers nicht verletzt wird.

(7) Weitergehende Informationen finden sich in der Datenschutzinformation unter www.winzerhof-seiz.de.

4. Durchführung der Veranstaltung, Änderung oder Absage

(1) Die Teilnahme umfasst, soweit nicht anderweitig vereinbart, die Teilnahme an der Veranstaltung nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung auf der Webseite www.winzerhof-seiz.de.

(2) Im Rahmen einer Veranstaltung angebotene Weinproben umfassen die Verkostung in Probierportionen gemäß der Leistungsbeschreibung. Ein Verkauf von Weinflaschen während der Veranstaltung erfolgt nicht. 

(3) Die Familie Seiz behält sich vor, Änderungen hinsichtlich Veranstaltungsort, -zeit, Programm oder Mitwirkenden vorzunehmen, sofern dies aus wichtigem Grund erforderlich und den Teilnehmern zumutbar ist.

(4) Der Veranstalter kann die Veranstaltung absagen bei:

- Nichterreichen der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl (Absage bis spätestens x Tage vor Veranstaltung),

- Ausfall oder Verhinderung relevanter Mitwirkender (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt),

- Technische oder organisatorische Probleme, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen,

- Ausfall wesentlicher Programmpunkte ohne adäquaten Ersatz,

- Extremen Wettereinflüssen, wie z.B. Eisglätte, unverhältnismäßiger Kälte oder Hitze,

- Höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, Krieg, Terrorismus, Streik sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Veranstalters) oder sonstigen wichtigen Gründen.

(5) Die Familie Seiz wird den Teilnehmer bei wesentlichen Änderungen oder einer Absage unverzüglich in Textform, bei kurzfristigen, wesentlichen Änderungen oder einer Absage persönlich, informieren.

(6) Die Familie Seiz übernimmt keine Gewähr für Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust von Sachmitteln während der Veranstaltung, außer die Familie Seiz handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

5. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

(1) Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es insbesondere erforderlich, dass der Teilnehmer der Familie Seiz Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilt. Sofern nicht anders vereinbart, ist es zur ordnungsgemäßen und zeitnahen Abwicklung aller mit der Veranstaltung zusammenhängenden Formalitäten erforderlich, dass der Teilnehmer der Familie Seiz eine aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer angibt. Änderungen, Hinweise und wichtige Informationen werden dem Teilnehmer in der Regel schriftlich per E-Mail bzw. bei Kurzfristigkeit persönlich durch einen Anruf zur Verfügung gestellt.

(2) Sofern der Teilnehmer der Veranstaltung fernbleibt, behält sich die Familie Seiz das Recht vor, bereits entrichtete Entgelte des Teilnehmers einzubehalten bzw. ein noch ausstehendes Entgelt einzufordern.

(3) Sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung angegeben oder mit der Familie Seiz vereinbart, ist das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken während der Veranstaltung nicht gestattet.

(4) Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Ausstattung und sämtliches Inventar pfleglich zu behandeln und Beschädigungen zu vermeiden. Beschädigungen, die während der Veranstaltung entstehen, sind unverzüglich der Familie Seiz bzw. dessen Mitarbeiternzu melden.

(5) Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, Waffen etc. sowie das Mitbringen und der Konsum bewusstseinserweiternder Substanzen und Alkohol sind verboten und führen zum sofortigen Ausschluss der jeweiligen Veranstaltung. Bei minderjährigen Teilnehmern wird der gesetzliche Vertreter davon in Kenntnis gesetzt.

6. Reinigung, Beschädigung

(1) Bei den Veranstaltungen sind die Kosten für die übliche Endreinigung nach normalem, vertragsgemäßem Gebrauch bereits in der vereinbarten Teilnahmegebühr enthalten.

(2) Bei übermäßiger Verschmutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch und normale Gebrauchsspuren hinausgeht und eine Sonder-, Intensiv- oder professionelle Reinigung erforderlich macht, wird eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von 300,00 Euro (inkl. MwSt.) erhoben.

(3) Übermäßige Verschmutzung im Sinne dieser Regelung liegt insbesondere vor bei:

- Großflächigen Verunreinigungen

- Verunreinigungen durch Erbrochenes oder andere Körperflüssigkeiten

- Verschmutzungen, die eine chemische Reinigung oder Sonderbehandlung erfordern

- Beschädigungen der Ausstattung durch unsachgemäße Behandlung

(4) Die Feststellung und Bewertung einer übermäßigen Verschmutzung oder Beschädigung obliegt dem Veranstalter. Der Veranstalter dokumentiert festgestellte übermäßige Verschmutzungen oder Beschädigungen fotografisch.

(5) Die Reinigungspauschale wird dem Teilnehmer, bzw. dessen gesetzlichen Vertreter,nachträglich in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(6) Übersteigen die tatsächlichen Reinigungskosten die Pauschale von 300,00 Euro, behält sich der Veranstalter vor, die nachweislich entstandenen höheren Kosten geltend zu machen.

(7) Die Kosten für Reparatur oder Ersatzbeschaffung werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und dem Teilnehmer, bzw. dem gesetzlichen Vertreter, in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(8) Bei Gruppenbuchungen haften alle Teilnehmer als Gesamtschuldner, sofern der konkrete Verursacher nicht ermittelt werden kann.

7. Haftung, Störung des Betriebs, Aufsichtspflicht, Ausschluss von Ansprüchen

(1) Die Familie Seiz haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Familie Seiz, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

(2) Die Familie Seiz haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen der öffentlichen Hand im In- oder Ausland, Pandemien, Terrorakte, behördliche Anordnungen zum Katstrophen- oder Gesundheitsschutz oder zur Terrorabwehr etc.) eintreten.

(3) Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Familie Seiz, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Hat der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, durch ein schuldhaftes Verhalten (z.B. durch Verletzung der in diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sichnach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Familie Seiz und der Teilnehmer den Schaden zu tragen haben. Der Teilnehmer und dessen gesetzlicher Vertreter haften gesamtschuldnerisch.

(5) Für mitgebrachte Wertgegenstände wie Schmuck, Armbanduhren, Geldbörsen, Mobiltelefone etc. übernimmt die Familie Seiz keine Haftung.

(6) Die Familie Seiz trifft keine gesetzliche oder vertragliche Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit Aktivitäten des Teilnehmers außerhalb der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für die An- und Abreise des Teilnehmers. Eine etwaige Aufsichtspflicht beginnt erst mit Eintreffen des Teilnehmers am Ort der Veranstaltung und endet mit der Abfahrt.

8. Gesundheits-, Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen

(1) Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Gruppenveranstaltungen, bei der zur Verhinderung und Vermeidung einer Ausbreitung von Infektionskrankheiten gegebenenfalls besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind. Die Familie Seiz wird bei Bedarf bezüglich der Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen und spezieller Maßnahmen mittels eines Informationsblatts vor Ort hinweisen und die Teilnehmer aufklären und anweisen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

(2) Der Teilnehmer und die Familie Seiz verpflichten sich ausdrücklich, die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes sowie etwaige landesrechtliche Maßnahmen einzuhalten.

(3) Wenn der Teilnehmer während der Veranstaltung medizinisch unvermeidliche Medikamente benötigt und diese nicht vor oder nach der Teilnahme an der Veranstaltung selbstständig eingenommen werden können, so werden der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter dies der Familie Seiz vorab mitteilen. Gleiches gilt hinsichtlich Allergien und Unverträglichkeiten.

9. Rücktritt und Kündigung

(1) Das Bestehen eines Rücktrittsrechts richtet sich, soweit nicht in den nachfolgenden Absätzen etwas Abweichendes geregelt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 323ff. BGB. Im Falle des Rücktritts hat die Rücktrittserklärung in Textform (z.B. per E-Mail) zu erfolgen.

(2) Soweit Teilnahmekosten anfallen, gilt im Falle eines Rücktritts Folgendes:

(3) Bei Erklärung des Rücktritts bis zu 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird die volle Gebühr erstattet.

(4) Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt werden 80 % des Entgelts erhoben.  

(5) Das Recht der Familie Seiz zur außerordentlichen Kündigung des Teilnehmervertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Familie Seiz ist zur fristlosen Kündigung des Teilnehmervertrages insbesondere berechtigt, wenn

a) der Teilnehmer mit der Zahlung der für diejeweilige Veranstaltung fälligen Teilnahmekosten in Verzug ist,

b) das Verhalten des Teilnehmers den ordnungsgemäßen Veranstaltungsablauf oder die Zusammenarbeit mit der Familie Seiz, ihren Mitarbeitern oder den anderen Teilnehmern trotz Abmahnung erheblich stört. § 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung,

c) die in der Beschreibung der Veranstaltung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall wird dem Teilnehmer eine Teilnahme an einem Ersatztermin ermöglicht. Sofern die Teilnahme an einem Ersatztermins nicht möglich oder ausdrücklich nicht gewünscht ist, erfolgt die Erstattung des Entgelts für die Teilnahme.

10. Preise, Zahlungsarten, Fälligkeit

(1) Alle in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro. Sie enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.

(2) Mit Zusage zur Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine Zahlungsaufforderung über die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Teilnahmekosten. Das Entgelt ist sofortiger fällig und auf das benannte Konto der Familie Seiz zu überweisen.

(3) Eine etwaige Zahlungspflicht des Teilnehmers wird, soweit in der Beschreibung für dieVeranstaltung nichts anderes geregelt ist, nicht dadurch berührt, dass dieser an derVeranstaltung nicht teilnimmt.

(4) Eine fristgerechte Zahlung etwaiger für die Veranstaltung anfallender Teilnahmekosten ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Die Familie Seiz ist daher nicht verpflichtet, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu gestatten, sofern sich dieser mit der Zahlung der Teilnahmegebühren in Zahlungsverzug befindet.

11. Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand

(1) Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer und der Familie Seiz gilt deutsches Recht.

(2) Vertragssprache ist Deutsch. Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der Familie Seiz ausschließlich Heilbronn.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

Flein, den 12.01.2026

 

 

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